
Warum und wann sollte man eine Wertermittlung durchführen?

Eine Wertermittlung (Verkehrswert/Marktwert) wird immer dann benötigt, wenn die Kosten für eine Immobilie zu einem bestimmten Stichtag festgelegt werden müssen. Gründe hierfür können Verschiedenste sein, unten einige Beispiele.
Kauf einer Immobilie:
Der Zinssatz und die Entscheidung, ob eine Bank eine Immobilie finanziert, hängt
immer von dem Verkehrswert ab
Verkauf einer Immobilie:
Mit der fachgerechten Schätzung stellt sich der wahrscheinlichste Kaufpreis dar.
Erbschaft oder Schenkung:
(Der Steuersatz (Erbschaftssteuer) wird nach dem Verkehrswert bemessen /
Kostentrennung unter einer Erbgemeinschaft).
Ehevertrag (Zugewinngemeinschaft)
Vermögensübersicht
Scheidung / Trennung
Zwangsversteigerung
Eine Wertermittlung (Verkehrswert/Marktwert) eines Grundstücks und/oder einer
Immobilie erfolgt immer zu einem bestimmten Stichtag nach geltenden
Rechtsvorschriften
Der Verkehrswert wird nach dem BauGB§194 geregelt.
Für die oben genannten Anwendungsfälle gibt es je nach Hintergrund verschiedene
Ermittlungsverfahren, diese sind:
1: Vergleichswert nach §§ 15/16 der ImmoWertV
2: Ertragswert nach §§17-20 der ImmoWertV
3: Sachwert nach §§21-23 der ImmoWertV